Rudolf GRAF Ges.m.b.H.
Pickerl §57a in Wien
In unserer Kfz-Werkstatt führen wir die gesetzlich vorgesehene §57a-Überprüfung für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen durch. Bei Neufahrzeugen ist das Pickerl erstmals nach drei Jahren fällig. Anschließend verringert sich der Abstand zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Pickerl-Überprüfungen auf zwei und schließlich auf ein Jahr.
Ihr Profi für die Pickerl-Überprüfung
Die §57a- Überprüfung dient der Gewährleistung der Sicherheit und Fahrtauglichkeit Ihres Kfz. Unsere Mechaniker überprüfen Ausrüstung, Bremsanlage, Lenkung, Beleuchtung- und Warneinrichtung sowie die gesamte Elektronik.
Außerdem nehmen sie Achsen, Räder und Reifen sowie die gesamte Radaufhängung eingehend unter die Lupe. Sie kontrollieren Fahrgestell und Karosserie, prüfen Ihr Abgasnachbehandlungssystem und ermitteln die Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs.
Pickerl-Termin vereinbaren
Lassen Sie Ihr Kfz-Service und die §57a-Überprüfung von unseren Experten in Wien vornehmen! Unsere Profis spüren allfällige Mängel rasch auf, wodurch sie gröbere Schäden verhindern, Ihre Fahrsicherheit erhöhen und Ihnen im Zweifelsfall hohe Kosten ersparen. In manchen Fällen kann eine fachgerechte Überprüfung sogar Leben retten. Rufen Sie an, um einen Termin bei Rudolf GRAF Ges.m.b.H. zu vereinbaren!